Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews...
Die LexCon bringt Legal und Tax Professionals, Zukunftsimpulse und neue Formen juristischer und steuerlicher Zusammenarbeit in unserem bekannten Eventformat zusammen. Kurze Live-Einblicke, inspirierende...
Bereits zum dritten Mal traf sich die Compliance-Praxis-Community zu einem Netzwerktreffen in Salzburg. Diesmal stand die soziale Dimension von ESG im Mittelpunkt. Impulsvortrag und Podium zeigten, wie...
Der Aktivitätsfreibetrag soll Arbeiten im Pensionsalter steuerlich attraktiver machen. Welche Berechnungen müssen Steuerberater:innen künftig anstellen, um Mandant:innen nicht nur einen Steuervorteil,...
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Weiterarbeiten im Alter soll steuerlich attraktiver werden. Gleichzeitig ändern sich die Regeln für Telearbeit grundlegend. Für Arbeitgeber:innen, Personalverrechnung und Steuerberatung entsteht daraus jetzt konkreter Handlungsbedarf. Im großen Akademie-Herbstseminar erfahren Sie, was zu tun ist.
Zwei Änderungen, ein gemeinsamer Nenner: Unternehmen und Beratungskanzleien sollten ihre Prozesse frühzeitig auf 2027 vorbereiten. Mit dem neuen Aktivitätsfreibetrag wird aktive Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelpensionsalters steuerlich begünstigt. Gleichzeitig entfallen Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale. Was auf den ersten Blick nach zwei voneinander unabhängigen Themen aussieht, betrifft in der Praxis dieselben Fragen: Welche Mitarbeitenden sind betroffen? Was muss in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden? Und welche Vereinbarungen oder internen Regelungen sollten noch vor dem Jahreswechsel überprüft werden?
Der Aktivitätsfreibetrag soll Personen, die nach dem Regelpensionsalter weiterarbeiten, steuerlich entlasten. Vorgesehen ist ein Freibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich beziehungsweise 15.000 Euro jährlich für begünstigte aktive Erwerbseinkünfte. Das kann für Unternehmen ein zusätzlicher Anreiz sein, erfahrene Mitarbeiter:innen länger zu halten und ihr Know-how zu sichern. Für die Umsetzung reicht es jedoch nicht, nur das Geburtsdatum zu kennen. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen, der Status des Pensionsbezugs und im Einzelfall auch Versicherungszeiten.
Für die Personalverrechnung bedeutet das: Betroffene Beschäftigte identifizieren, Voraussetzungen prüfen, Informationen dokumentieren und die korrekte Berücksichtigung im System sicherstellen. Gerade wenn Arbeitszeitmodelle angepasst oder Pension und Erwerbstätigkeit kombiniert werden, braucht es eine saubere Abstimmung von HR, Payroll und Steuerberatung. Denn eine zu hohe oder unberechtigte laufende Berücksichtigung kann steuerliche Folgen haben.
Parallel dazu verändert sich die Behandlung von Telearbeit. Ab 2027 fallen das Telearbeitspauschale für Arbeitnehmer:innen sowie das kleine und große Arbeitsplatzpauschale für Selbständige weg. Unternehmen, die bisher Telearbeitspauschalen gewähren, sollten daher rechtzeitig entscheiden, ob und wie diese Leistungen künftig gestaltet werden. Werden Pauschalen weiterbezahlt, ist ihre steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung neu zu beurteilen.
Nicht alles fällt weg: Die steuerliche Behandlung ergonomischen Mobiliars und digitaler Arbeitsmittel bleibt weiterhin relevant. Auch die Telearbeitsvereinbarung gewinnt an Bedeutung. Für Arbeitgeber:innen ist das ein guter Anlass, bestehende Homeoffice-Policies, Vertragsvorlagen und Payroll-Abläufe auf Aktualität zu prüfen. Für Kanzleien eröffnet sich die Chance, Mandant:innen bei der Umstellung frühzeitig und strukturiert zu begleiten.
Genau an dieser Schnittstelle setzt das große Akademie-Herbstseminar von Seminar Oberlaa und der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftstreuhänder:innen (ASW) an. Das Online-Seminar ist ab 22. Oktober verfügbar, ordnet aktuelle Neuerungen verständlich ein und zeigt anhand von Praxisfällen, worauf es ankommt. Acht anrechenbare Video-Einheiten und ein umfangreiches Arbeitsbuch verbinden flexibles Lernen mit direkt anwendbarem Fachwissen. Vollständig abrufbar bis Ende des Jahres. Einstieg jederzeit möglich.
MMag.a Dr.in Sandra Huber, LL.M. ist Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin in Pöttsching und Teil des Autoren- und Vortragsteams von Seminar Oberlaa. Im Herbstseminar 2026 erklärt sie den Wegfall der Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale und was beim Homeoffice künftig noch absetzbar ist.
Mag. (FH) Robert Baumert ist Steuerberater in Wien und ebenfalls langjähriges Mitglied des Autoren- und Vortragsteams von Seminar Oberlaa. Im Herbstseminar 2026 widmet er sich dem neuen Aktivitätsfreibetrag und zeigt, was die geplante Attraktivierung der Erwerbstätigkeit über das Pensionsalter hinaus in der Praxis bedeutet.*
*Diese Neuregelung bedarf noch der finalen parlamentarischen Beschlussfassung.
Wie gut kennen Sie die Regeln zur Telearbeit? Unser Steuerquiz bietet einen ersten Selbstcheck. Die entscheidenden Fragen für 2027 beantwortet das große Akademie-Herbstseminar.