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Wöchentliche Übersicht über die letzten Top-Urteile & Rechtsnews

Von der juristischen Redaktion von #Lexisnexis werden uA alle oberstgerichtlichen Urteile gesichtet, nach Wichtigkeit gefiltert und für Sie als Rechtsnews zusammengefasst. Der Zugriff auf alle Rechtsnews ist Teil von Lexis+® oder themenbezogen über die LexisNexis Zeitschriften möglich. Hier eine Auswahl:

Zugang der zentralen Gegenpartei zum Handelsplatz
Hat die zuständige Behörde – wie hier – den Zugang der zentralen Gegenpartei zum Handelsplatz gem Art 36 Abs 4 MiFIR gewährt, stehen dem Handelsplatz noch immer beide Entscheidungsmöglichkeiten des Gestattens oder der Untersagung offen. (zfr)

TGVG 1996: Erwerb durch nicht gesetzliche Erben oder Vermächtnisnehmer – Umgehung der Genehmigungsvoraussetzungen
Erste Rsp. Erfolgt der Rechtserwerb durch Erben oder Vermächtnisnehmer, die nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören, iSd § 6 Abs 6 TGVG 1996 nur zur Umgehung der Genehmigungsvoraussetzungen für Rechtserwerbe durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist die Genehmigung nicht zwingend zu versagen, sondern zu prüfen, ob das Rechtsgeschäft nach seiner wahren Beschaffenheit gem den einschlägigen Bestimmungen des TGVG 1996 genehmigungsfähig ist. (zfv)

BFG: Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei mangelhaften Aufzeichnungen
BFG: Eine Schätzung ist zulässig, wenn mangelhafte Aufzeichnungen die zuverlässige Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verhindern. (östz)

„Heumarkt Neu 2021“ und „Heumarkt Neu 2023“ UVP-pflichtig
Gegenstand einer Feststellung gem § 3 Abs 4 erster Satz UVP-G 2000 ist die Beurteilung der – fallbezogen – dem Feststellungsantrag konkret zugrundeliegenden Vorhabens; maßgeblich ist nach der genannten Gesetzesbestimmung, ob zu erwarten ist, dass der Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet festgelegt wurde, durch das Vorhaben wesentlich beeinträchtigtwird. Eine mögliche Reaktion des UNESCO-Welterbekomitees im Fall der Verwirklichung des Vorhabens ist ebensowenig Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Feststellungsverfahrens wie allenfalls mögliche Kompensationen. (zfv)

BFG: Keine Anrechnung brasilianischer Quellensteuer bei negativem eigenem Einkommen des Gruppenträgers
BFG: Die nachzuversteuernden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder zählen nicht zum eigenen Einkommen des Gruppenträgers iSd § 24a Abs 1 KStG. (östz)

Leitungswasserversicherung: 72-Stunden-Klausel – „Bewohnen beziehungsweise Benutzen“
Es ergibt sich für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer eindeutig, dass der in Art 5.2. AWB verwendete Begriff „beziehungsweise“ als Hinweis auf ein alternatives Tatbestandsmerkmal zu verstehen ist. Demnach verlangen die vorliegenden Versicherungsbedingungen entweder ein „Bewohnen“ oder ein „Benutzen“ der Baulichkeit, widrigenfalls den Versicherungsnehmer die Verpflichtung trifft, bei einer länger als 72 Stunden dauernden Abwesenheit alle wasserführenden Anlagen abzusperren. (rdw)

„Hass im Netz: Gesetzlich festgelegter Streitwert von 5.000 EUR auch im ordentlichen Verfahren nach Einwendungen
Für das mit Klage samt Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrags gestellte Klagebegehren nach § 549 ZPO (Verfahren wegen erheblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten in einem elektronischen Kommunikationsnetz; „Hass im Netz“) gilt der in § 59a JN normierte Streitwert von 5.000 € auch für das weitere ordentliche Verfahren nach der Erhebung von Einwendungen gegen den Unterlassungsauftrag. (jusit)

BFG: Geschäftsführerhaftung gem § 9 BAO für Abgabenschulden, die im Insolvenzverfahren anfechtbar sind
BFG: Keine Geschäftsführerhaftung nach § 9 BAO für Abgaben, die selbst bei rechtzeitiger Zahlung im Insolvenzverfahren rückforderbar wären. (östz)

COFAG-NoAG: Negative Feststellungsklage – keine Umwandlung eines privatrechtlichen Rückforderungsanspruchs in öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruch
Erste Rsp. Bei vor dem 1. 8. 2024 anhängigen gerichtlichen Verfahren über einen Anspruch auf Rückzahlung angeblich zu Unrecht ausbezahlter Förderungen entsteht unabhängig davon kein öffentlich-rechtlicher Rückerstattungsanspruch (nach § 13 COFAG-NoAG) (und der zivilrechtliche Anspruch erlischt daher nicht nach § 18 Abs 2 COFAG-NoAG), ob ein solches Verfahren von der COFAG oder mit negativer Feststellungsklage von ihrem Vertragspartner eingeleitet wurde. Auch auf letztgenannte Verfahren ist § 18 Abs 1 Z 1 erster Fall COFAG-NoAG analog anzuwenden. (rdw)

EuGH: Verstoß gegen Anti-Doping-Regeln – Datenschutz
Ö. Fall; In den Anwendungsbereich des Unionsrechts und damit in jenen der DSGVO fällt eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, in Anwendung nationaler Anti-Doping-Vorschriften die Namen von Sportlern, die wegen eines Verstoßes gegen diese Vorschriften sanktioniert wurden, die von ihnen ausgeübte Sportart, den begangenen Verstoß gegen die genannten Vorschriften, die gegen die betreffenden Sportler verhängte Sanktion sowie den Beginn und das Ende dieser Sanktion zu veröffentlichen. (zfv)

VwGH: Mietvertragsgebühr bei bestimmter und anschließend unbestimmter Dauer – Deckelung mit dem 18-fachen Jahreswert
VwGH: Kündigungsverzicht des Mieters bei unbestimmter Vertragsdauer führt zur Kumulierung der Mindestlaufzeit mit dem 3-fachen Jahreswert für die unbefristete Vertragslaufzeit. (östz)

Vorabentscheidungsersuchen: Fehlüberweisung über (Multi-)Banking-App – Haftung
Ua möchte der OGH wissen, ob es bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung von Zahlungsvorgängen unter Beteiligung eines Zahlungsauslösedienstleisters zu einer „Haftungskonzentration“ in der Person des kontoführenden Zahlungsdienstleisters kommt, sodass nur dieser im Außenverhältnis gegenüber dem Zahler dazu verpflichtet werden kann, den Zahlungsbetrag zu erstatten oder das belastete Konto zu berichtigen, und ein inhaltsgleicher (Erstattungs- oder Berichtigungs-)Anspruch gegen den Zahlungsauslösedienstleister auch nach nationalem Recht ausscheidet. (zfr)

BFG: Verlust der Firmenwertabschreibung gem § 9 Abs 7 KStG bei gruppeninterner Betriebsveräußerung
Eine Strukturänderung in der Beteiligungskörperschaft durch Veräußerung eines Betriebs führt zum Verlust der auf diesen Teilbetrieb entfallenden Firmenwertabschreibung gem § 9 Abs 7 KStG. (östz)

Verbandsverfahren: Online-Reisebuchungsplattform – Vorenthalten von Daten des privaten Unterkunftgebers als irreführende Geschäftspraktik
Irreführung zufolge unvollständiger Angaben iSd § 2 Abs 4 Z 1 UWG, wenn die Betreiberin einer Online-Reisebuchungsplattform den Namen und die Anschrift des privaten Unterkunftgebers nicht unverzüglich nach der Buchung (dh unabhängig von einer Kundenanfrage) bekanntgibt. (Zurückweisung der Revision) (rdw)

EuGH: Regelwerk eines Sportverbands – Ausnahme vom Kartellverbot
Dt. Fall. Die vom EuGH in den Urteilen C-309/99 und C-519/04 P entwickelte Ausnahme von der Anwendung Art 101 Abs 1 AEUV auf Wettbewerbsbeschränkungen, mit denen ein dem Gemeinwohl dienendes legitimes Ziel verfolgt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Regelwerk eines Sportverbands angewandt werden, das sich an Verbandsmitglieder wendet und die Inanspruchnahme von Leistungen verbandsfremder Unternehmen regelt. (rdw)

Auskunftsanspruch betr DSN-Sicherheitsüberprüfungen – keine Zulässigkeit des Rechtswegs
Ein Auskunftsanspruch, der sich ausschließlich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen durch die DSN bezieht, kann nicht im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden. Die in der DSGVO angeordnete Doppelgleisigkeit des Rechtsschutzes kann für dieses Auskunftsbegehren nicht in Anspruch genommen werden. (rdw)

BFG zur Entlastung an der Quelle trotz fehlender Ansässigkeitsbescheinigung
BFG: Das Fehlen einer Ansässigkeitsbescheinigung steht der Entlastung an der Quelle nicht entgegen, wenn die abkommensrechtliche Ansässigkeit des Begünstigten anderweitig festgestellt werden kann und das einschlägige DBA Österreich kein Besteuerungsrecht einräumt. (östz)

EuGH: Streamingdienst – Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Ö. Fall; Bei Bereitstellung eines Streamingdienstes als Bereitstellung einer „digitalen Dienstleistung“ bleibt Widerrufsrecht des Verbrauchers aufrecht, auch wenn der Verbraucher während der Widerrufsfrist mit dem Streamen begonnen hat. (rdw)