PEP- und Sanktionsprüfungen effektiv verbinden: Wie Sie Zusammenhänge frühzeitig erkennen

Von: Thomas Becker

In vielen Unternehmen werden PEP-Prüfungen und Sanktionsscreenings noch getrennt voneinander durchgeführt. Sie basieren auf unterschiedlichen Listen, folgen oft verschiedenen Prüfungsintervallen und liegen mitunter bei unterschiedlichen Teams. Die Risiken, die sie aufdecken sollen, betreffen jedoch häufig dieselben Personen: Familienangehörige, enge Geschäftspartner und miteinander verbundene Unternehmensstrukturen. Werden die Ergebnisse nicht zusammengeführt, zeigen sich relevante Verbindungen oft erst im Nachhinein. Dieser Beitrag beleuchtet die Folgen dieser Aufteilung und zeigt, was sich verändert, wenn beide Prüfungen gemeinsam betrachtet werden.

Wo sich PEP- und Sanktionsrisiken überschneiden

In der Praxis lassen sich diese beiden Risikokategorien kaum klar voneinander trennen. Personen, die unter einem geltenden Sanktionsregime gelistet sind, sind häufig selbst politisch exponiert oder mit politisch exponierten Personen verbunden. Das Konzept der politisch exponierten Personen beruht genau auf dieser Beobachtung: Die Nähe zu öffentlicher Macht kann mit Verhaltensweisen einhergehen, die später durch Sanktionsregime formell erfasst werden. Eine Sanktionierung erfolgt daher oft erst Jahre, nachdem die politische Exponierung bereits sichtbar war.

Die Überschneidungen zeigen sich sowohl bei Personen als auch bei Unternehmensstrukturen. Familienangehörige und enge Geschäftspartner können dabei auf unterschiedliche Weise relevant sein. Dazu gehören Ehepartner, die Vermögenswerte für sanktionierte Amtsträger halten, Geschäftspartner von PEPs, die selbst auf einer OFAC-Sanktionsliste stehen, sowie Geschwister, die auf keiner der beiden Listen auftauchen, aber zwei jeweils gelistete Personen miteinander verbinden. Auch Eigentums- und Kontrollstrukturen führen auf Unternehmensebene zu ähnlichen Konstellationen. Ein Unternehmen kann im Abgleich mit allen Sanktionslisten unauffällig erscheinen, obwohl eine sanktionierte Person über eine übergeordnete Ebene die tatsächliche Kontrolle ausübt. Ebenso kann ein Unternehmen die PEP-Kriterien erfüllen, weil ein politisch exponierter Geschäftsführer in einem Schwesterunternehmen tätig ist.

Auch die Listen selbst tragen zu dieser Trennung bei. Während Sanktionslisten von Behörden veröffentlicht und bei neuen Listungen aktualisiert werden, basieren PEP-Daten auf öffentlichen Registern und Medienberichten und verändern sich mit Wahlen, Ernennungen oder Rücktritten. Aufgrund dieser unterschiedlichen Quellen, Formate und Aktualisierungsrhythmen werden die Daten in Unternehmen häufig getrennt beschafft, in verschiedene Systeme integriert und unterschiedlichen Verantwortlichen zugewiesen. So wird aus der Trennung der Daten schnell auch eine operative Trennung, obwohl Risiken sich nicht an der Grenze zwischen zwei Listentypen orientieren. Das tun sie nicht.

Was getrennte Workflows nicht erkennen können

Ein Beispiel zeigt, was bei getrennten Prüfungen übersehen werden kann. Die PEP-Prüfung liefert einen möglichen Teiltreffer bei einem regionalen Amtsträger mit einem ähnlichen Namen, der jedoch als nicht relevant eingestuft und verworfen wird. 

Einige Wochen später zeigt das Sanktionsscreening einen möglichen Treffer bei einem Anteilseigner des Unternehmens. Da sich dessen Name nur in einem Zeichen von dem einer sanktionierten Organisation unterscheidet, wird auch dieser Treffer nach Abgleich mit der Sanktionsliste als False Positive geschlossen. Auf Grundlage der Informationen, die den jeweiligen Analysten vorlagen, sind beide Entscheidungen nachvollziehbar.

Das Problem ist, dass niemand beide Informationen gleichzeitig vor sich hatte. Der als unkritisch eingestufte PEP-Treffer und der Hinweis aus dem Sanktionsscreening betrafen miteinander verbundene Parteien – und genau diese Verbindung war entscheidend. Hätte ein Analyst beide Ergebnisse im Zusammenhang gesehen, wäre die geringe Risikorelevanz des Amtsträgers anders zu bewerten gewesen, da das Unternehmen seines Geschäftspartners nur ein Zeichen von einer sanktionierten Organisation entfernt liegt. Zwei für sich nachvollziehbare Entscheidungen führten so dazu, dass ein Risiko übersehen wurde und in der Akte zwei geschlossene Warnhinweise statt eines offenen Prüffalls erscheinen.

Die Lücke wird durch unterschiedliche Prüfungszeitpunkte noch größer, denn bei verschiedenen Prüfungsintervallen wird derselbe Kunde zu unterschiedlichen Zeitpunkten bewertet. Selbst ein sorgfältiger zweiter Analyst betrachtet damit möglicherweise ein Netzwerk, das sich seit der ersten Prüfung bereits verändert hat.

Darin liegt die strukturelle Schwäche getrennt durchgeführter Prüfungen: Sie liefern isolierte Teilinformationen. Sanktionsprüfungen beantworten die Frage, ob ein Name auf einer Sanktionsliste, der OFAC-Liste oder einer anderen relevanten Liste erscheint. PEP-Screenings zeigen, ob eine Person eine wichtige öffentliche Funktion hat oder hatte. Keine der beiden Prüfungen beantwortet jedoch die Frage, die bei der Customer Due Diligence tatsächlich zählt: Mit welchen Risiken ist dieser Kunde in seiner Gesamtheit verbunden?

Beziehungskontext als verbindende Ebene

Zwei zunächst unauffällige Hinweise ergeben ein klares Risikobild, sobald Beziehungsdaten einbezogen werden. Informationen über Familienangehörige, enge Geschäftspartner, Geschäftsführerpositionen sowie Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse rund um die geprüfte Person oder Organisation machen aus dem regionalen Amtsträger und dem Anteilseigner zwei Knotenpunkte desselben Netzwerks. So kann ein Analyst beide Hinweise gemeinsam und auf Grundlage des vollständigen Kontexts bewerten. Die einzelnen Match-Scores ändern sich dadurch nicht, sichtbar wird jedoch, dass beide Ergebnisse dieselbe Kundenbeziehung betreffen – eine Information, die keine der beiden Listen allein liefern kann.

Der Beziehungskontext hilft zugleich dabei, den Umfang der Prüfung sinnvoll festzulegen. Würden Verbindungsketten unbegrenzt verfolgt, ließe sich nahezu jede Person mit fast jeder anderen in Verbindung bringen. Deshalb geht es nicht darum, jedem möglichen Link nachzugehen, sondern eine dokumentierte Grenze zu ziehen. Diese umfasst in der Regel unmittelbare Familienangehörige und bekannte enge Geschäftspartner und kann bei höherem Risiko um eine weitere Ebene erweitert werden. Dieser Ansatz wird auch im Beitrag zu risikobasierten PEP-Prüfungen und Risikostufen erläutert. Wo genau diese Grenze verläuft, ist eine Grundsatzentscheidung, die im Beitrag zur PEP-Klassifizierung und zur Tiefe der Prüfung von Geschäftspartnern näher beleuchtet wird.

Ein Unternehmen, das eine klar definierte und konsequent angewandte Grenze nachweisen kann, ist besser aufgestellt als eines, das in manchen Fällen mehr Verbindungen prüft als in anderen, ohne dies begründen zu können.

Eine gemeinsame Dokumentation für klare Entscheidungen

Ein gemeinsamer Workflow verbessert auch die Dokumentation im Anschluss an die Prüfung. Ein einzelner Screening-Vorgang hält datiert fest, was geprüft wurde, welche Listen und Quellen einbezogen waren, welche Treffer auf PEP- und Sanktionsseite vorlagen und wie das Gesamtbild bewertet und freigegeben wurde.

Getrennte Workflows führen dagegen zu zwei Datensätzen, die nachträglich miteinander abgeglichen werden müssen. Wer die Sanktionsakte prüft, intern oder auf Seiten einer Aufsichtsbehörde, kann nicht erkennen, dass drei Wochen zuvor in einem anderen System ein damit zusammenhängender PEP-Hinweis geschlossen wurde. Ob diese Verbindung auffällt, hängt von der Person ab, die sie zufällig erkennt. In der Praxis geschieht das selten und uneinheitlich. Besteht tatsächlich ein Zusammenhang zwischen sanktionierten und politisch exponierten Personen, wird er oft erst sichtbar, nachdem die Beziehung bereits relevant geworden ist und der Kunde möglicherweise zum Problem geworden ist.

Eine gemeinsame Dokumentation, die beide Prüfungen, ihre Verbindung und eine einheitliche Bewertung festhält, ist einfacher zu prüfen, besser nachzuvollziehen und deutlich schwerer fehlerhaft zu bearbeiten.

PEP-, Sanktions- und Adverse-Media-Prüfungen mit Nexis Diligence+

Nexis Diligence+ führt beide Prüfungen und den relevanten Kontext in einer einzigen Suche zusammen. Eine Abfrage zu einer Person oder Organisation durchsucht gleichzeitig PEP-Daten, globale Sanktionslisten, Unternehmens- und Eigentumsdaten sowie lizenzierte Quellen für das Adverse Media Screening. So sehen Analysten nicht nur Listentreffer, sondern auch die Beziehungen, die diese miteinander verbinden – bereits während der Prüfung und nicht erst im Nachhinein.

Die Einbindung negativer Medienberichte ist dabei besonders wichtig. Berichterstattung dokumentiert oft Verbindungen, die in Listen nicht sichtbar werden: beispielsweise geschäftliche Partnerschaften, familiäre Beziehungen oder wirtschaftlich Berechtigte, die im Zusammenhang mit einer Untersuchung genannt werden. Ergänzend zu den Beziehungsdaten unterstützt Nexis Diligence+ die beschriebene Dokumentation und erstellt einen datierten, exportierbaren Bericht darüber, welche Quellen geprüft wurden und welche Ergebnisse sich daraus ergeben haben. Für Unternehmen, die wirtschaftliche Sanktionen und PEP-Pflichten gleichzeitig berücksichtigen müssen, ist der praktische Nutzen klar: Eine Suche, eine Sicht auf das Netzwerk, eine Bewertung.

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