Am 25. 5. 2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und mit ihr auch Änderungen des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in Kraft. Das neue Datenschutzrecht zielt auf den besseren Schutz personenbezogener Daten im digitalen Zeitalter ab. Es erlegt Behörden, öffentlichen Stellen und Unternehmen zusätzliche Verpflichtungen bei der Verarbeitung solcher Daten auf.
Einige wichtige Prinzipien:
- Rechtmäßigkeit/Einwilligung
- Transparenz/Portabilität
- Zweckbindung
- Datenminimierung/Speicherbegrenzung
- Richtigkeit/Integrität
- Rechenschaftspflicht
Vergleichstabelle neu/alt: Paragrafen-Zuteilung DSG-DSGVO


