Weltweit keine einheitliche Definition
Der wirtschaftlich Berechtigte (Englisch: ultimate beneficial owner (UBO)) ist ist eine natürliche Person, die die tatsächliche Kontrolle über die Führung eines Unternehmens ausübt oder auf dessen Eigentumsverhältnisse maßgeblichen Einfluss hat. Konkret definiert wird der wirtschaftlich Berechtigte in § 3 Absatz 1 GwG als "die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Führung ein Unternehmender Vertragspartner letztlich steht bzw. auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt wird und eine Geschäftsbeziehung schließlich begründet wird". Strukturen wie diese sind per se nicht illegal, werden aber häufig für verdeckte kriminelle Machenschaften ausgenutzt.
Laut Geldwäschegesetz gilt als wirtschaftlich Berechtigter jene Person, die unmittelbar oder mittelbar
- über 25 % der Unternehmensanteile besitzt,
- mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
- auf ähnliche Weise eine wesentliche Kontrolle ausüben



