Onboarding Due Diligence
Onboarding Due Diligence Überprüfung des Geschäftspartners bei der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung.
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Die im deutschen Recht verankerte Due Diligence bezeichnet die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“. Bei der Due Diligence Prüfung wird ein Unternehmen oder eine Person sorgfältig auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse analysiert. Ein typisches Due-Diligence-Beispiel wäre die Prüfung der Finanzlage, der Vertragsbeziehungen oder der Compliance-Strukturen eines Zielunternehmens im Rahmen einer geplanten Übernahme. Eine solche Überprüfung ist notwendig, sobald ein Unternehmen Beziehungen mit Geschäftspartnern unterhält oder beispielsweise ein anderes Unternehmen aufgekauft werden soll.
Mit der Prüfung von Geschäftspartnern sichern sich Unternehmen ab, indem sie die Annahmen und Voraussetzungen einer Zusammenarbeit beziehungsweise eines Angebots überprüfen und relevante Risiken identifizieren. Welche Form der Due Diligence Anwendung findet, hängt von der jeweiligen Situation und dem Risikoausmaß ab. Bewertet und überprüft werden aber meist bestehende und potenzielle Geschäftspartner, deren Subunternehmen sowie die verantwortlich handelnden Personen. Im Einzelnen werden folgende Bereiche geprüft:

Das Deutsche Institut für Compliance (DICO) bezeichnet als Geschäftspartner „jeden, der mit einem Unternehmen in geschäftlichem Kontakt steht und nicht Mitarbeiter oder Organ des Unternehmens ist“. Unabhängig vom Umfang oder der Bedeutung der Geschäftsbeziehung zählen dazu Kunden, Lieferanten, Subunternehmer, Vertriebsbeauftragte, Berater und Partner in Joint Ventures sowie kleinste Dienstleister und Intermediäre.
Weltweit steigt die Anzahl der Länder, die Gesetze zur Bestechungs- und Korruptionsprävention sowie zur Geldwäscheprävention implementieren. Viele dieser nationalen Gesetze haben auch Auswirkungen auf die internationalen Handelsbeziehungen.
Auf nationaler Ebene gelten die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG), welches den rechtlichen Hintergrund zur Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung liefert und die Pflichten im §3 GwG von den Kreditinstituten auf deren Kunden beziehungsweise Geschäftspartner übertragen hat. Darüber hinaus sind für international agierende Unternehmen weitere Regelungen von Bedeutung:
Beide Gesetze haben – obwohl es sich um nationale Regelungen des jeweiligen Landes handelt – Auswirkungen auf deutsche Unternehmen, sofern sie direkt oder über Tochter-, Subunternehmen oder deren Mitarbeiter mit diesen Ländern in Verbindung stehen. Die jeweiligen Strafverfolgungsbehörden können bei deutschen Unternehmen Untersuchungen aufnehmen, denn die Gesetze finden unabhängig vom Ort der Bestechung Anwendung.
Hinzu kommen seit einiger Zeit Gesetze zur Bekämpfung moderner Sklaverei. So verpflichtet beispielsweise der UK Modern Slavery Act auch größere Unternehmen außerhalb Großbritanniens zu einer jährlichen Stellungnahme über Maßnahmen zur Bekämpfung moderner Sklaverei.

Onboarding Due Diligence Überprüfung des Geschäftspartners bei der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung.

Laufende und regelmäßige Überprüfung bestehender Geschäftspartner.

Oberflächliche Überprüfung eines Geschäftspartners bei niedriger Risikobewertung.

Umfassende Überprüfung von Kontakten mit hohem Risiko.
Bei der erweiterten Due Diligence (Enhanced Due Diligence) werden detaillierte Informationen über Personen und Firmen eingeholt, die als besonders risikoreich eingestuft werden. Synonym zu Enhanced Due Diligence werden auch die Begriffe erhöhte Sorgfaltspflicht, verstärkte Sorgfaltspflicht oder erweiterte Sorgfaltspflicht verwendet.
Im Gegensatz zur Standard Due Diligence, bei welcher nur grundlegende Kundeninformationen bewertet werden, werden bei der Enhanced Due Diligence auch weitere Angaben zu Person und/oder zum Unternehmen mit Watch- und Sanktionslisten abgeglichen, die wirtschaftlichen Verhältnisse genau analysiert und Informationen aus externen Quellen für die Risikobewertung herangezogen.
Es existiert kein verbindlicher Kriterienkatalog, der die Notwendigkeit einer erweiterten Due Diligence definiert. Das Geldwäschegesetz listet jedoch beispielhaft Szenarien auf, die ein höheres Risiko nach sich ziehen und daher eine Enhanced Due Diligence erforderlich machen. Dazu zählen:
Eine Due-Diligence-Prüfung ist für alle Unternehmen und Organisationen erforderlich, zum Beispiel im Rahmen von M&A-Aktivitäten, zur Sicherung der Wertschöpfungskette oder zur Einhaltung von Sanktionen sowie Anti-Geldwäsche- und Korruptionsgesetzen. Eine laufende Beobachtung der Märkte hilft Unternehmen, vier wesentliche Risikoarten zu vermeiden:
Mithilfe der Due-Diligence-Prüfung können Unternehmen sich davor schützen, durch einen Geschäftspartner oder innerhalb der Lieferkette – etwa durch ein Subunternehmen – mit Bestechung oder anderen Formen der Korruption und Geldwäsche in Verbindung gebracht zu werden.
Die Zusammenarbeit mit nicht-integren Geschäftspartnern kann hohe Strafzahlungen und sogar Haftstrafen zur Folge haben: Im Jahr 2025 beliefen sich AML-, KYC- und Compliance-Strafen weltweit auf rund 3,8 Milliarden US-Dollar.
Unternehmen, die mit Wirtschaftskriminalität in Verbindung gebracht werden, riskieren erhebliche negative Auswirkungen auf ihre Reputation. Auch wenn das Unternehmen selbst ethische und gesetzliche Standards einhält, kann inkorrektes Verhalten der Geschäftspartner rufschädigend wirken.
Beim Erwerb oder Zusammenschluss von Unternehmen ist eine Due-Diligence-Prüfung essenziell, um die Qualität des Übernahmekandidaten oder des Kaufobjekts zu validieren. Die Prüfung erfolgt auf Basis einer systematischen Analyse mit Bewertung von Stärken und Schwächen und dient der Absicherung des Kaufs sowie der Einschätzung der Risiken.
Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes beansprucht erhebliche Ressourcen. Valide Daten und automatisierte Abläufe sind die Basis für einen fehlerfreien und effizienten Prüfungsprozess, der im Wesentlichen in folgenden Schritten abläuft:
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Planung |
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| 2. Informationssammlung |
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| 3. Prüfung |
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| 4. Analyse und Risikobewertung |
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| 5. Dokumentation |
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| 6. Überwachung |
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Aufgrund der Komplexität der Anforderungen ist es ratsam, zur Durchführung der Due-Diligence-Prüfung geschultes Personal oder externe Berater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, technische Gutachter, Unternehmensberater) hinzuzuziehen. Es gibt auch Due-Diligence-Checklisten, die einen guten ersten Überblick liefern. Allerdings decken diese nicht immer die individuellen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich gilt daher: Je höher das Risikopotenzial, desto größer sollte der Ressourcenaufwand für eine Überprüfung sein.
Ein manueller Due-Diligence-Prozess kann schnell problematisch werden, wenn Unternehmen über zu geringe Mitarbeiterressourcen verfügen oder keinen Zugang zu relevanten und aktuellen Informationen haben. Daher sollten Unternehmen auf entsprechende Technologien zurückgreifen, um Prüfprozesse zu automatisieren und eine fortlaufende Risikobeobachtung sicherzustellen.
Der Einsatz webbasierter Tools unterstützt Unternehmen dabei, die Überprüfung lückenlos durchzuführen und sie auch nachzuweisen, damit bei Audits kein Risiko besteht. LexisNexis unterstützt Sie bei der ganzheitlichen Risikoprüfung – von der Integrity Due Diligence und Management Due Diligence bis zur Aufdeckung von Korruptionsrisiken. Mit unserem leistungsstarkes KYC-Tool Nexis Diligence+ sind Sie in der Lage, Personen gegen PEP- und Sanktionslisten zu prüfen. Das Tool bietet Zugang zu allen relevanten Informationen und verfügt über zahlreiche Filter - etwa für Negative News oder die gezielte Abfrage zu Vorständen und Teilhabern, biografischen Quellen sowie rechtliche Dokumente. Warnmeldungen erscheinen nicht nur bei der Suche, sondern auch zu späteren Zeitpunkten via E-Mail-Alerts zu den eingegebenen Personen und Unternehmen. Nach der Überprüfung erstellt das Tool einen revisionssicheren Report mit Datum über die erfolgte Suche, der als Nachweis für die Sorgfaltspflicht bei der Überprüfung verwendet werden kann. Über Firmendatenbanken können detaillierte Informationen zu Unternehmen, wirtschaftlich Berechtigten oder Verflechtungen recherchiert werden.
Der Begriff „Due Diligence“ stammt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“. Im wirtschaftlichen Kontext meint er eine systematische Prüfung eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Person. So können Risiken identifiziert und fundierte Entscheidungen getroffen werden. Due Diligence ist somit ein zentrales Instrument, um rechtliche, finanzielle, steuerliche oder geschäftliche Verhältnisse transparent zu machen. Das ist insbesondere bei geplanten Übernahmen, bei Investitionen oder bei neuen Geschäftspartnern wichtig.
Eine Due-Diligence-Prüfung ist ein strukturierter Prüfprozess, mit dem alle relevanten Informationen über Geschäftspartner, Unternehmen oder Investitionen gesammelt, analysiert, bewertet und dokumentiert werden. Dabei sollen potenzielle Risiken und Schwachstellen frühzeitig erkannt werden, beispielsweise im Zusammenhang mit Finanzen, Compliance, Unternehmensstrukturen oder Sanktionslisten. Eine Due-Diligence-Prüfung ist bei M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions) unerlässlich. Aber auch bei der Auswahl neuer Lieferanten oder im Rahmen regulatorischer Anforderungen, wie zum Beispiel dem Geldwäschegesetz, ist sie von großer Bedeutung.
Jedes Unternehmen kann selbstständig eine Due-Diligence-Prüfung durchführen – vor allem in Form einer internen Prüfung durch die eigenen Abteilungen für Compliance, Recht oder Risikomanagement. Allerdings empfiehlt es sich, bei risikoreichen oder komplexere Angelegenheiten externe Fachleute für Due Diligence mit ins Boot zu holen. Aber auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte können bei einer Due-Diligence-Prüfung unterstützen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile technische Lösungen wie KYC-Tools oder webbasierte Plattformen, die automatisierte Unterstützung im gesamten Due-Diligence-Prozess bieten.