Die politisch exponierte Person (PEP)

Bei der Zusammenarbeit mit einer politisch exponierten Person müssen Sie besondere Vorsicht walten lassen. Decken Sie Verschleierungen auf, um Verbindungen zu erkennen.


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Definition: Was ist eine politisch exponierte Person?

Die Abkürzung PEP steht für „Politisch exponierte Perso­n“. Die Bedeutung und Relevanz dieses Begriffs ergeben sich aus ihrer besonderen Rolle im öffentlichen Leben. Schließlich sind es natürliche Personen, die einflussreiche öffentliche Ämter ausüben oder früher ausgeübt haben sowie deren unmittelbare Familien­mitglieder oder ihnen bekannter­maßen nahe­stehen­de Personen. Die 4. EU-Geld­wäsche­richtlinie definiert außerdem, dass PEPs sämtliche Personen mit einem öffentlichen Amt im In- und Ausland sind.

Eine politisch exponierte Person trifft oftmals Entscheidungen, durch welche Unternehmen lukrative Aufträge er­halten, die mit staatlichen Mitteln finanziert werden. Infolgedessen sind sie interessante Ziele für Unternehmen oder Personen, die die Vergabe solcher Aufträge durch Bestechung beeinflussen wollen. Mit jemandem Geschäfte zu machen, der politisch exponiert ist, gilt nicht als illegal, bedarf aber einer erhöhten Sorgfaltspflicht.

Die Identifizierung politisch exponierter Personen ist für Unternehmen von großer Bedeutung, um Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Korruption zu minimieren. In Deutschland müssen Unternehmen bei der Geschäftsaufnahme prüfen, ob es sich bei ihren Vertragspartnern um eine politisch exponierte Person handelt. Dafür greifen sie auf PEP-Listen und internationale Datenbanken zurück.

Wer gilt als politisch exponierte Person?

Jede Person, die aufgrund ihrer Position ein erhöhtes Risiko für eine mögliche Ver­wicklung in Bestechung und Korruption darstellt, gilt als PEP. Der Personenkreis der politisch exponierten Personen umfasst Spitzenpolitiker, hohe Staatsbedienstete sowie deren Familienmitglieder und nahestehende Personen. Personen, die jedoch seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffent­lichen Ämter im Sinne des Geld­wäsche­gesetzes innehaben, fallen nicht mehr unter die Kategorie "politisch exponiert".

PEPs in Regierungs­funktionen

  • Staatoberhäupter
  • Regierungsbeamte
  • Parlaments­abgeordnete
  • Minister
  • Botschafter und Diplomaten
  • Angehörige der Judikative

PEPs in Institutionen

  • Vorstände von Zentral­banken
  • Mitglieder der Rechnungs­höfe
  • Leiter inter­natio­naler Organi­sationen
  • Hochrangige Offiziere der Streitkräfte
  • Mitglieder von inter­natio­nalen Sport­komitees

Unmittelbare Familienmitglieder

  • Ehepartner
  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister
  • Onkel und Tanten
  • Enge angeheiratete Verwandte

Andere nahestehende Personen

  • Geschäftspartner
  • Personen, die gemeinsames wirtschaft­liches Eigentum mit einem PEP teilen

Warum sind politisch exponierte Personen besonders risikogefährdet?

Im Bereich Geldwäsche spielen PEPs eine zentrale Rolle, da politisch exponierte Personen ein erhöhtes Risiko darstellen. Nicht selten kommt es vor, dass PEPs in die Zahlung von Bestechungs­geldern verwickelt sind, um Ent­scheidungen oder Auftrags­vergaben zu beeinflussen, Terrorismus zu finanzieren, Steuern zu hinterziehen oder illegal erworbene zu Gelder waschen. Die 2016 veröffentlichten Panama Papers brachten beispielsweise Daten zu 140 PEPs zum Vorschein, die Brief­kasten­firmen genutzt haben sollen, um Geld zu waschen oder um sich selbst als Eigentümer unsauberen Geldes zu vertuschen.

PEP und Geldwäsche: Was das Geldwäschegesetzt vorschreibt

Politisch exponierte Personen bedürfen einer verstärkten Sorgfaltspflicht im Rahmen von Due Diligence Prüfungen nach §6 GWG, bei der unter anderem die Herkunft des Vermögens geklärt werden muss. Dies erfolgt in der Regel nach einem risikobasierten Ansatz, bei dem verschiedenen Rollen unter­schied­liche Risiko­stufen zugewiesen werden. Nur anhand einer Liste politisch exponierter Personen, wie sie beispielsweise die Europäische Kommission veröffentlicht hat, lassen sich PEPs zuverlässig prüfen.

Die Screening-Maßnahmen sollten bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung im Rahmen des KYC-Verfahrens durchgeführt werden und neben den direkten Geschäftspartnern auch Lieferanten und andere Dritte mit einbeziehen. Ebenfalls sollten aber auch bei lang­jährigen Ge­schäfts­beziehungen fort­laufende Kontrollen durchgeführt werden, um Änderungen des Risiko­niveaus nicht zu übersehen.

Öffent­liche Ämter unterhalb der nationalen Ebene gelten in der Regel nur dann als wichtig für PEP-Prüfungen, wenn die politische Bedeutung vergleichbar ist mit der ähnlicher Positionen auf nationaler Ebene. Auch bei Geschäfts­beziehungen, bei denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanz­geschäfte getätigt werden, sind keine gesonderten KYC-PEP-Prüfungen nötig.

Leitfaden zum Umgang mit Risiken durch PEPs:

Das Risiko einer lückenhaften Due Diligence bei politisch exponierten Personen

Unternehmen, die ihre Geschäfts­partner nicht gründlich genug prüfen, erwarten neben möglichen Reputations­schäden auch Straf­zahlungen in unbegrenzter Höhe. Nach §56 Abs. 1 GwG beträgt die Geld­buße bis zu 150.000 Euro. Bei schwer­wiegenden und wieder­holten Verstößen drohen bis zu 1 Millionen Euro oder bis zum Zwei­fachen des aus dem Verstoß erworbenen wirtschaftlichen Vorteils. Bei bestimmten Verpflichteten kann darüber hinaus eine Geld­buße bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu 10 Prozent des Gesamt­umsatzes des Geschäfts­jahres verhängt werden. So musste in 2015 beispiels­weise eine britische Bank eine Strafe in Höhe von 72 Millionen Pfund zahlen, da erforderliche PEP-Prüfungen nicht durch­ge­führt wurden.

Umgang mit einer politisch exponierten Person: Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Angesichts der Risiken, denen Unternehmen durch eine Zusammenarbeit mit einer politisch exponierten Person gegenüberstehen, stellt sich die Frage, ob sich solche Partnerschaften überhaupt lohnen. Aber die grundsätzliche Weigerung, mit PEPs zu arbeiten – eine Praxis, die als „De-Risking“ bekannt ist – kann zu deutlichen Umsatzeinbußen führen. Denn PEPs können beispielsweise zu den wohlhabendsten Kunden einer Bank zählen.

Unternehmen müssen daher beim Umgang mit politisch exponierten Personen einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Hierbei wird datenbasiert das individuelle Risiko eines PEPs bestimmt. Personen mit höherem Risiko rechtfertigen erweiterte Due-Diligence-Prüfungen und ein kontinuierliches Risikomonitoring.

Bei LexisNexis bieten wir umfassende Lösungen für effiziente KYC-Prüfungen. Mit unseren Screening-Tools lassen sich Personen und Organisationen zuverlässig gegen Datenbanken mit politisch exponierten Personen sowie globale Sanktions- und Watchlisten abgleichen.

  • Nexis Diligence+ ist unsere webbasierte Plattform für ganzheitliche Due-Diligence-Prüfungen. Sie bündelt PEP-Listen aus aller Welt und ermöglicht so eine gründliche Risikoanalyse.
  • Unsere leistungsstarke Search & Retrieve API ermöglicht die kontinuierliche Beobachtung relevanter Datenquellen wie PEP- und Sanktionslisten. Die nahtlose Integration in interne Systeme unterstützt ein proaktives Risikomanagement sowie Compliance-Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität

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Häufig gestellte Fragen zu Politisch exponierten Personen

PEP steht für „Politically Exposed Person“, also politisch exponierte Person, die aufgrund ihrer öffentlichen Funktion oder nahestehender Beziehungen ein erhöhtes Risiko für Bestechung und Korruption darstellt. Diese Personen nehmen oft Schlüsselpositionen in der Regierung, im öffentlichen Sektor oder in staatlich kontrollierten Unternehmen ein, was besondere Aufmerksamkeit im Rahmen von Compliance- und Risikomanagementmaßnahmen erfordert.

Geschäftsbeziehungen zu PEPs bergen das Risiko von Korruption, Geldwäsche und einem Reputationsverlust, da solche Verbindungen häufig im Fokus von Untersuchungen durch Regulierungsbehörden stehen. Zudem können unerwartete politische oder rechtliche Veränderungen zu zusätzlichen Risiken führen, die sich negativ auf die Geschäftsbeziehungen und den Ruf eines Unternehmens auswirken können.

Ja, Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, bei der Geschäftsaufnahme zu überprüfen, ob ihre Vertragspartner als PEP eingestuft werden. Diese Überprüfung erfolgt in der Regel durch den Zugriff auf PEP-Listen und internationale Datenbanken, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Korruption frühzeitig zu identifizieren.

Für das Screening von PEPs werden spezialisierte Tools eingesetzt, die strukturierte Daten, Sanktionslisten und Watchlists bereitstellen. Eine zentrale Lösung ist Nexis Diligence+, welches umfassende Profile, Risikoindikatoren und automatische Trefferanalysen bietet. Unternehmen nutzen solche Tools, um PEPs zuverlässig zu identifizieren, Risiken zu bewerten und regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen.

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