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Die Abkürzung PEP steht für „Politisch exponierte Person“. Die Bedeutung und Relevanz dieses Begriffs ergeben sich aus ihrer besonderen Rolle im öffentlichen Leben. Schließlich sind es natürliche Personen, die einflussreiche öffentliche Ämter ausüben oder früher ausgeübt haben sowie deren unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahestehende Personen. Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie definiert außerdem, dass PEPs sämtliche Personen mit einem öffentlichen Amt im In- und Ausland sind.
Eine politisch exponierte Person trifft oftmals Entscheidungen, durch welche Unternehmen lukrative Aufträge erhalten, die mit staatlichen Mitteln finanziert werden. Infolgedessen sind sie interessante Ziele für Unternehmen oder Personen, die die Vergabe solcher Aufträge durch Bestechung beeinflussen wollen. Mit jemandem Geschäfte zu machen, der politisch exponiert ist, gilt nicht als illegal, bedarf aber einer erhöhten Sorgfaltspflicht.
Die Identifizierung politisch exponierter Personen ist für Unternehmen von großer Bedeutung, um Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Korruption zu minimieren. In Deutschland müssen Unternehmen bei der Geschäftsaufnahme prüfen, ob es sich bei ihren Vertragspartnern um eine politisch exponierte Person handelt. Dafür greifen sie auf PEP-Listen und internationale Datenbanken zurück.
Jede Person, die aufgrund ihrer Position ein erhöhtes Risiko für eine mögliche Verwicklung in Bestechung und Korruption darstellt, gilt als PEP. Der Personenkreis der politisch exponierten Personen umfasst Spitzenpolitiker, hohe Staatsbedienstete sowie deren Familienmitglieder und nahestehende Personen. Personen, die jedoch seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter im Sinne des Geldwäschegesetzes innehaben, fallen nicht mehr unter die Kategorie "politisch exponiert".

Im Bereich Geldwäsche spielen PEPs eine zentrale Rolle, da politisch exponierte Personen ein erhöhtes Risiko darstellen. Nicht selten kommt es vor, dass PEPs in die Zahlung von Bestechungsgeldern verwickelt sind, um Entscheidungen oder Auftragsvergaben zu beeinflussen, Terrorismus zu finanzieren, Steuern zu hinterziehen oder illegal erworbene zu Gelder waschen. Die 2016 veröffentlichten Panama Papers brachten beispielsweise Daten zu 140 PEPs zum Vorschein, die Briefkastenfirmen genutzt haben sollen, um Geld zu waschen oder um sich selbst als Eigentümer unsauberen Geldes zu vertuschen.
Politisch exponierte Personen bedürfen einer verstärkten Sorgfaltspflicht im Rahmen von Due Diligence Prüfungen nach §6 GWG, bei der unter anderem die Herkunft des Vermögens geklärt werden muss. Dies erfolgt in der Regel nach einem risikobasierten Ansatz, bei dem verschiedenen Rollen unterschiedliche Risikostufen zugewiesen werden. Nur anhand einer Liste politisch exponierter Personen, wie sie beispielsweise die Europäische Kommission veröffentlicht hat, lassen sich PEPs zuverlässig prüfen.
Die Screening-Maßnahmen sollten bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung im Rahmen des KYC-Verfahrens durchgeführt werden und neben den direkten Geschäftspartnern auch Lieferanten und andere Dritte mit einbeziehen. Ebenfalls sollten aber auch bei langjährigen Geschäftsbeziehungen fortlaufende Kontrollen durchgeführt werden, um Änderungen des Risikoniveaus nicht zu übersehen.
Öffentliche Ämter unterhalb der nationalen Ebene gelten in der Regel nur dann als wichtig für PEP-Prüfungen, wenn die politische Bedeutung vergleichbar ist mit der ähnlicher Positionen auf nationaler Ebene. Auch bei Geschäftsbeziehungen, bei denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden, sind keine gesonderten KYC-PEP-Prüfungen nötig.
Leitfaden zum Umgang mit Risiken durch PEPs:

Unternehmen, die ihre Geschäftspartner nicht gründlich genug prüfen, erwarten neben möglichen Reputationsschäden auch Strafzahlungen in unbegrenzter Höhe. Nach §56 Abs. 1 GwG beträgt die Geldbuße bis zu 150.000 Euro. Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen drohen bis zu 1 Millionen Euro oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß erworbenen wirtschaftlichen Vorteils. Bei bestimmten Verpflichteten kann darüber hinaus eine Geldbuße bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des Geschäftsjahres verhängt werden. So musste in 2015 beispielsweise eine britische Bank eine Strafe in Höhe von 72 Millionen Pfund zahlen, da erforderliche PEP-Prüfungen nicht durchgeführt wurden.
Angesichts der Risiken, denen Unternehmen durch eine Zusammenarbeit mit einer politisch exponierten Person gegenüberstehen, stellt sich die Frage, ob sich solche Partnerschaften überhaupt lohnen. Aber die grundsätzliche Weigerung, mit PEPs zu arbeiten – eine Praxis, die als „De-Risking“ bekannt ist – kann zu deutlichen Umsatzeinbußen führen. Denn PEPs können beispielsweise zu den wohlhabendsten Kunden einer Bank zählen.
Unternehmen müssen daher beim Umgang mit politisch exponierten Personen einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Hierbei wird datenbasiert das individuelle Risiko eines PEPs bestimmt. Personen mit höherem Risiko rechtfertigen erweiterte Due-Diligence-Prüfungen und ein kontinuierliches Risikomonitoring.
Bei LexisNexis bieten wir umfassende Lösungen für effiziente KYC-Prüfungen. Mit unseren Screening-Tools lassen sich Personen und Organisationen zuverlässig gegen Datenbanken mit politisch exponierten Personen sowie globale Sanktions- und Watchlisten abgleichen.

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Für das Screening von PEPs werden spezialisierte Tools eingesetzt, die strukturierte Daten, Sanktionslisten und Watchlists bereitstellen. Eine zentrale Lösung ist Nexis Diligence+, welches umfassende Profile, Risikoindikatoren und automatische Trefferanalysen bietet. Unternehmen nutzen solche Tools, um PEPs zuverlässig zu identifizieren, Risiken zu bewerten und regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen.