Politisch exponierte Personen (PEP)

Bei der Zusammenarbeit mit PEPs müssen Sie besondere Vorsicht walten lassen. Decken Sie Verschleierungen auf, um Verbindungen zu erkennen.

Definition: Was sind Politisch exponierte Personen (PEPs)?

Die Abkürzung PEP steht für „Politisch exponierten Perso­nen“. Darunter versteht man natürliche Personen, die einflussreiche öffentliche Ämter ausüben oder früher ausgeübt haben sowie deren unmittelbare Familien­mitglieder oder ihnen bekannter­maßen nahe­stehen­de Personen. Die 4. EU-Geld­wäsche­richtlinie definiert außerdem, dass PEPs sämtliche Personen mit einem öffentlichen Amt im In- und Ausland sind.

Eine politisch exponierte Person trifft oftmals Entscheidungen, durch welche Unternehmen lukrative Aufträge er­halten, die mit staatlichen Mitteln finanziert werden. Infolgedessen sind sie interessante Ziele für Unternehmen oder Personen, die die Vergabe solcher Aufträge durch Bestechung beeinflussen wollen. Geschäfte mit PEPs sind nicht illegal, bedürfen aber einer erhöhten Sorgfaltspflicht.

Die Identifizierung politisch exponierter Personen ist für Unternehmen von großer Bedeutung, um Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Korruption zu minimieren. In Deutschland müssen Unternehmen bei der Geschäftsaufnahme prüfen, ob es sich bei ihren Vertragspartnern um eine politisch exponierte Person handelt. Dafür greifen sie auf PEP-Listen und internationale Datenbanken zurück.

Wer zählt zu den PEPs?

Jede Person, die aufgrund ihrer Position ein erhöhtes Risiko für eine mögliche Ver­wicklung in Bestechung und Korruption darstellt, gilt als PEP. Der Personenkreis der politisch exponierten Personen umfasst Spitzenpolitiker, hohe Staatsbedienstete sowie deren Familienmitglieder und nahestehende Personen. Personen, die jedoch seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffent­lichen Ämter im Sinne des Geld­wäsche­gesetzes innehaben, fallen nicht mehr unter die Kategorie „politisch exponiert“.

PEPs in Regierungs­funktionen

  • Staatoberhäupter
  • Regierungsbeamte
  • Parlaments­abgeordnete
  • Minister
  • Botschafter & Diplomaten
  • Angehörige der Judikative

PEPs in Institutionen

  • Vorstände von Zentral­banken
  • Mitglieder der Rechnungs­höfe
  • Leiter inter­natio­naler Organi­sationen
  • Hochrangige Offiziere der Streitkräfte
  • Mitglieder von inter­natio­nalen Sport­komitees

Unmittelbare Familienmitglieder

  • Ehepartner
  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister
  • Onkel und Tanten
  • Enge angeheiratete Verwandte

Andere nahestehende Personen

  • Geschäftspartner
  • Personen, die gemeinsames wirtschaft­liches Eigentum mit einem PEP teilen

PEPs und das Geldwäschegesetz

Politisch exponierte Personen bedürfen einer verstärkten Sorgfaltspflicht im Rahmen von Due Diligence Prüfungen nach §6 GWG, bei der unter anderem die Herkunft des Vermögens geklärt werden muss. Dies erfolgt in der Regel nach einem risikobasierten Ansatz, bei dem verschiedenen Rollen unter­schied­liche Risiko­stufen zugewiesen werden. Nur anhand einer Liste politisch exponierter Personen, wie sie beispielsweise die Europäische Kommission veröffentlicht hat, lassen sich PEPs zuverlässig prüfen.

Die Screening-Maßnahmen sollten bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung im Rahmen des KYC-Verfahrens durchgeführt werden und neben den direkten Geschäftspartner auch Lieferanten und andere Dritte mit einbeziehen. Ebenfalls sollten aber auch bei lang­jährigen Ge­schäfts­beziehungen fort­laufende Kontrollen durchgeführt werden, um Änderungen des Risiko­niveaus nicht zu übersehen.

Öffent­liche Ämter unterhalb der nationalen Ebene gelten in der Regel nur dann als wichtig für PEP-Prüfungen, wenn die politische Bedeutung vergleichbar ist mit der ähnlicher Positionen auf nationaler Ebene. Auch bei Geschäfts­beziehungen, bei denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanz­geschäfte getätigt werden, sind keine gesonderten KYC-PEP-Prüfungen nötig.

Leitfaden zum Umgang mit Risiken durch PEPs

PEP-Leitfaden herunterladen

Was sollten Unternehmen tun?

Angesichts der Risiken, denen Unternehmen durch eine Zusammenarbeit mit einer politisch exponierten Person gegenüberstehen, stellt sich die Frage, ob sich solche Partnerschaften überhaupt lohnen. Aber die grundsätzliche Weigerung, mit PEPs zu arbeiten – eine Praxis, die als „De-Risking“ bekannt ist – kann zu deutlichen Umsatzeinbußen führen. Denn PEPs können beispielsweise zu den wohlhabendsten Kunden einer Bank zählen.

Unternehmen müssen daher beim Umgang mit politisch exponierten Personen einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Hierbei wird datenbasiert das individuelle Risiko eines PEPs bestimmt. Personen mit höherem Risiko rechtfertigen erweiterte Due Diligence Prüfungen und ein kontinuierliches Risikomonitoring.

Bei LexisNexis bieten wir umfassende Lösungen für effiziente KYC-Prüfungen. Mit unseren Screening-Tools lassen sich Personen und Organisationen zuverlässig gegen Datenbanken mit politisch exponierten Personen sowie globale Sanktions- und Watchlisten abgleichen.  

  • Nexis Diligence+ ist unsere webbasierte Plattform für ganzheitliche Due Diligence Prüfungen. Sie bündelt PEP-Listen aus aller Welt und ermöglicht so eine gründliche Risikoanalyse.
  • Unsere leistungsstarke Search & Retrieve API ermöglicht die kontinuierliche Beobachtung relevanter Datenquellen wie PEP- und Sanktionslisten. Die nahtlose Integration in internen Systeme unterstützt ein proaktives Risikomanagement sowie Compliance-Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität

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