Sanktionslisten richtig prüfen
Definition und wichtige Sanktionslisten im Überblick
Definition: Was ist eine Sanktionsliste?
Eine Sanktionsliste ist ein offizielles Verzeichnis von Personen, Organisationen oder Unternehmen, die aufgrund von politischen, wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Maßnahmen mit Sanktionen belegt sind. Ziel dieser Listen ist es, den Handel mit bestimmten Akteuren einzuschränken oder ganz zu verbieten. Für Unternehmen in Deutschland bedeutet dies: Geschäftsbeziehungen müssen regelmäßig gegen relevante Sanktionslisten geprüft werden, um rechtliche Verstöße und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Unternehmen und Finanzinstitute sind verpflichtet, diese Listen zu überprüfen, um keine sanktionierten Parteien zu unterstützen. Die Nichteinhaltung kann zu schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Die Bedeutung der Sanktionsliste liegt insbesondere in der Prävention von Finanzkriminalität, Terrorismusfinanzierung und der Durchsetzung außenpolitischer Maßnahmen. Für Unternehmen in global vernetzten Märkten ist sie zudem essenziell, um Risiken zu vermeiden und internationale Vorgaben einzuhalten.
Gut zu wissen: Die sogenannten Anti-Terror-Verordnungen wurden infolge des Terroranschlags vom 11. September 2001 verschärft. Seitdem werden terrorverdächtige Unternehmen, Vereinigungen und wirtschaftlich Berechtigte verstärkt geprüft.
Warum sind Sanktionslisten wichtig für Unternehmen in Deutschland?
- Rechtliche Pflicht: Nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und EU-Verordnungen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Geschäftspartner auf Sanktionslisten zu überprüfen.
- Compliance & Reputation: Verstöße können zu erheblichen Geldstrafen, Reputationsverlust und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.
- Internationale Geschäfte: Deutsche Firmen agieren oft global – dadurch gelten neben deutschen auch EU- und internationale Regelwerke.
Überprüfung der Sanktionsliste: Pflicht oder Option?
Um der allgemeinen Sorgfaltspflicht nachzukommen, ist jedes Unternehmen verpflichtet, die Sanktionslisten regelmäßig zu prüfen. Unabhängig von der Größe und der Branche eines Unternehmens gilt es, einen vertretbaren Aufwand zur Terrorismusabwehr zu betreiben. Im Rahmen der bestehenden Sorgfaltspflicht muss jedes Unternehmen daher Geschäftspartner überprüfen. Diese Prüfung gilt gleichermaßen für neue Geschäftsbeziehungen (Onboarding Due Diligence), und langjährige Geschäftspartner (Ongoing Due Diligence).
Warum müssen Sanktionslistenprüfungen durchgeführt werden?
Eine Sanktionslistenprüfung ist notwendig, um Geschäfte rechtskonform abzuwickeln. Andernfalls drohen schwere Konsequenzen:
- Bußgelder und Freiheitsstrafen durch deutsche und europäische Behörden.
- Strafrechtliche Konsequenzen für Geschäftsleitung und Verantwortliche.
- Verlust von Geschäftslizenzen oder Zulassungen.
- Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Kunden, Partnern und Investoren.
Wann und wie oft müssen Sanktionslistenprüfungen durchgeführt werden?
Ihr Unternehmen ist bei der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen verpflichtet, Finanz-Sanktionslisten zu prüfen. Außerdem ist eine fortlaufende Prüfung bestehender Geschäftsbeziehungen unerlässlich, um sicherzustellen, dass keine finanziellen Mittel oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen und Unternehmen gehen.
Die Pflicht zur Sanktionslistenprüfung beinhaltet jedoch keine Angabe darüber, wie oft Sanktionslisten geprüft werden müssen. Dennoch gilt der Grundsatz: Es muss ein vertretbarer Aufwand in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht betrieben werden, um zu vermeiden, dass sanktionierte Unternehmen, Organisationen oder Personen finanzielle Mittel oder wirtschaftliche Ressourcen erhalten. Daher ist es wichtig, dass Sie die Sanktionslisten laufend prüfen, da diese regelmäßig erweitert und aktualisiert werden. Idealerweise läuft die Sanktionslistenprüfung automatisch im Hintergrund Ihres ERP- oder CRM-Systems. So gewährleisten Sie umfassende Untersuchungen und vermeiden Risiken.
Um zu belegen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind, sind dokumentierte Berichte sowie die Aufbewahrung eines Prüf- und Ergebnisprotokolls notwendig.
Europa, USA & weltweit: Welche Sanktionslisten gibt es?
Sanktionen können Handels- oder Finanzbeschränkungen, Reiseverbote oder das Einfrieren von Vermögenswerten umfassen. Sie dienen als außenpolitisches Instrument, um auf Verstöße gegen internationales Recht oder Menschenrechtsverletzungen zu reagieren oder politische Ziele durchzusetzen.
Je nach Land und Auslegung gibt es unterschiedliche Sanktionslisten. Die Grundlage der verschiedenen Sanktionslisten bildet dabei in aller Regel die UN-Sanktionsliste. Einige Länder ergänzen diese Liste um weitere Einträge, wie etwa die Finanz-Sanktionsliste in Deutschland, die Sanktionslisten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – auch bekannt als BAFA-Sanktionslisten – oder aber die aktuellen Sanktionen gegen Russland.
CFSP-Liste: Die europäische Sanktionsliste
Nationale und internationale Sanktionslisten spielen eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung von Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die gegen rechtliche und ethische Standards verstoßen. Die europäischen Sanktionslisten bieten den Vorteil, dass sie gezielt gegen Personen und Organisationen vorgehen, die gegen internationale Normen verstoßen, und somit zur Wahrung von Frieden und Sicherheit beitragen. Gemäß der geltenden EU-Verordnungen und dem Außenwirtschaftsgesetz ist jedes in der EU ansässige oder wirtschaftlich tätige Unternehmen verpflichtet, die europäische Sanktionsliste „Common Foreign and Security Policy“ (CFSP) zu prüfen. Die CFSP listet Personen, Organisationen und Unternehmen, gegen die die Europäische Union Finanzsanktionen erlassen hat. Die Liste ist eine Zusammenfassung aller Namenslisten der Antiterror-Verordnungen sowie der länderbezogenen Embargoverordnungen. Die aktuelle CFSP-Liste steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
US-Sanktionslisten
Darüber hinaus sind für Unternehmen mit Sitz in der EU auch US-Sanktionslisten relevant. Die Vereinigten Staaten beanspruchen weltweite Gültigkeit für ihr Exportkontrollrecht, weshalb Sie regelmäßig prüfen müssen, ob die Geschäfte Ihres Unternehmens an den Geltungsbereich der USA anknüpfen. Ist dies der Fall, müssen Sie die US-Sanktionslisten in Ihre Prüfungen miteinbeziehen – auch, um wirtschaftliche Konsequenzen auszuschließen. Mehr dazu finden Sie in unseren Begriffserklärungen zu den OFAC-Sanktionslisten.
Gut zu wissen: Die US-Sanktionslisten sind wirtschaftlich am weitreichendsten.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Geschäfte an den Geltungsbereich der USA anknüpfen? Die folgenden vier Fragen helfen Ihnen dabei:
- Haben Sie direkt oder indirekt mit US-Produkten zu tun? Verbauen Sie etwa US-Produkte in Ihren Waren oder handeln Sie mit Produkten aus den USA?
- Unterliegen Ihre Produkte dem US-Exportkontrollrecht?
- Hat Ihr Unternehmen ein US-Tochterunternehmen oder sind Sie selbst eines?
- Verantworten US-Staatsbürger die Ausfuhrgeschäfte Ihres Unternehmens?
Personenbezogene Sanktionslisten – Existieren persönliche Sanktionslisten?
Personenbezogene Sanktionslisten erfassen natürliche sowie juristische Personen, gegen die aufgrund schwerwiegender Verstöße – etwa im Zusammenhang mit Terrorismus, Kriegsverbrechen, Cyberkriminalität oder Korruption – gezielte Sanktionen verhängt wurden. Der Fokus liegt dabei auf der individuellen oder institutionellen Verantwortlichkeit. Die gelisteten Personen oder Organisationen unterliegen spezifischen restriktiven Maßnahmen, die von politischen Entscheidungsträgern zur Wahrung internationaler Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit angeordnet werden.
Öffentliche Sanktionslisten – Warum sind sie öffentlich einsehbar?
Sanktionslisten sind bewusst öffentlich zugänglich, um Unternehmen, Behörden und anderen Akteuren die Möglichkeit zu geben, potenzielle Geschäftspartner auf bestehende Beschränkungen hin zu überprüfen. Diese Offenlegung schafft Transparenz, erleichtert die Umsetzung internationaler Vorgaben und trägt dazu bei, dass verhängte Maßnahmen gegen sanktionierte Personen, Organisationen oder Unternehmen konsequent beachtet werden. Erst durch die freie Verfügbarkeit solcher Informationen wird eine rechtssichere und risikobewusste Geschäftstätigkeit auf globaler Ebene überhaupt möglich.
Automatisierte Tools zur Sanktionslistenprüfung
Aufgrund der Vielzahl an Sanktionslisten ist eine manuelle Geschäftspartnerüberprüfung zeitintensiv und aufwändig. Automatisierte Screening-Lösungen bieten:
- Tägliche Abgleiche mit nationalen und internationalen Sanktionslisten
- Vollautomatisches Monitoring in Echtzeit
- Nachweisführung und Reporting für Audits und Behörden
Tools wie Nexis Diligence+ unterstützen Unternehmen bei der sicheren, effizienten und rechtskonformen Prüfung von Geschäftspartnern. Mit Nexis Diligence+ kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nach – sowohl bei der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen (Onboarding Due Diligence), als auch bei fortlaufenden Geschäftsbeziehungen (Ongoing Due Diligence) und können Geschäftspartner gegen Sanktions-, PEP- und Watchlisten, Firmendatenbanken, Biografien, Rechtsurteile sowie internationale Nachrichtenquellen abgleichen. Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie umfangreiche Risikoinformationen und durchdringen komplexe Unternehmensstrukturen.
Häufig gestellte Fragen
Wie oft müssen Unternehmen Sanktionslisten prüfen?
Unternehmen sind verpflichtet, kontinuierlich zu prüfen, ob ihre Geschäftspartner oder Transaktionen auf einer Sanktionsliste stehen. In der Praxis bedeutet das: tägliche automatische Abgleiche mit den jeweils aktuellen Listen. Eine einmalige Prüfung (z. B. nur bei Neukundenanlage) reicht nicht, da Sanktionslisten jederzeit aktualisiert werden können.
Wer ist in Deutschland verantwortlich für die Sanktionslistenprüfung?
Bei Missachtung der Sanktionsvorgaben drohen in Deutschland schwere Konsequenzen: Neben rechtlichen Sanktionen und hohen Bußgeldern können Verstöße zu massiven Reputationsschäden führen, die Geschäftsbeziehungen gefährden und im schlimmsten Fall den Ausschluss vom Markt oder den Entzug von Lizenzen nach sich ziehen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bei Missachtung der Sanktionsvorgaben drohen in Deutschland schwere Konsequenzen: Neben rechtlichen Sanktionen und hohen Bußgeldern können Verstöße zu massiven Reputationsschäden führen, die Geschäftsbeziehungen gefährden und im schlimmsten Fall den Ausschluss vom Markt oder den Entzug von Lizenzen nach sich ziehen.
Muss auch gegen US-Sanktionslisten geprüft werden?
Auch wenn Unternehmen in Deutschland rechtlich in erster Linie verpflichtet sind, gegen EU- und nationale Sanktionslisten zu prüfen, spielen die US-Sanktionslisten in der Praxis eine große Rolle. Verstöße gegen US-Vorgaben können sogenannte Sekundärsanktionen nach sich ziehen, die zum Ausschluss vom US-Markt oder zum Verlust wichtiger Bankverbindungen führen können. Deshalb prüfen viele international tätige deutsche Unternehmen ihre Geschäftspartner zusätzlich auch gegen US-Sanktionslisten wie die OFAC SDN List.
Welche Tools eignen sich für deutsche Unternehmen?
Deutsche Unternehmen nutzen in der Regel automatisierte Screening-Lösungen wie Nexis Diligence+, die die offiziellen Sanktionslisten tagesaktuell einbinden. Wichtig ist dabei, dass die Systeme regelmäßig aktualisiert werden, eine revisionssichere Dokumentation ermöglichen und eine Integration in bestehende Geschäftsprozesse ermöglichen.