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Die gründliche Überprüfung von Drittunternehmen ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines effektiven Risikomanagements. Herkömmliche manuelle Ansätze stoßen jedoch oft an ihre Grenzen und erweisen sich...
Nach zähen Verhandlungen war es am 24. April 2024 endlich soweit: Das Europäische Parlament verabschiedete das EU-Lieferkettengesetz. 374 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 235 dagegen und 19 enthielten...
Finanzkriminalität wie Bestechung, Korruption und Geldwäsche werden zunehmend komplexer. Eine der häufigsten Ursachen dafür, dass Unternehmen in den Verdacht der Finanzkriminalität geraten, ist ihre Anfälligkeit...
In 2024 sollte die Prävention von Geldwäsche für jedes Unternehmen Priorität haben. Die finanziellen Kosten eines Compliance-Verstoßes steigen, da die weltweit verhängten Geldstrafen gegen Unternehmen...
Ein Interview mit Philipp Senff, Rechtsanwalt, Partner und Head of Compliance bei CMS China Herr Senff, wenn Sie auf 2023 zurückblicken, welches Thema war in Ihrer Compliance-Beratung besonders wichtig...
Die Begriffe Adverse Media Screening oder auch Negative News Screening hört man aktuell überall. Gemeint ist die Überwachung negativer Aussagen, beispielsweise über eine Person, die wegen Betrugs oder Korruption in den Nachrichten ist. Aber auch über Unternehmen oder Marken können ungünstige Informationen verbreitet werden, die eine ernsthafte Bedrohung für die Reputation darstellen.
Für viele Unternehmen ist die Überwachung negativer Berichte daher ein wichtiger Teil ihrer Know Your Customer- und Anti-Geldwäsche-Prozesse. In diesem Blog fassen wir die wichtigsten Aspekte von Adverse Media Screenings zusammen und erklären, warum eine kontinuierliche Überwachung negativer Nachrichten unerlässlich ist.
Die regelmäßige Überprüfung von negativen Nachrichten sollte ein fester Bestandteil des Risikomanagementverfahrens jeder Organisation sein. Auf diese Weise wissen Sie rechtzeitig, ob Sie mit einem Lieferanten zusammenarbeiten, der in den Medien in Verruf geraten ist. Aber auch, wer der eigentliche wirtschaftlich Berechtigte (UBO) einer Organisation ist und dessen Ruf. Tatsächlich schreibt die 5. EU-Geldwäscherichtlinie sogar vor, dass die Überprüfung von Kunden in Bezug auf PEP-Listen und negative Nachrichten immer Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht sein sollte.
Trotz der dringenden Notwendigkeit einer effizienten und effektiven Überwachung von negativen Nachrichten, verlassen sich die meisten Unternehmen nach wie vor auf manuelle Lösungen. Sie verwenden Internetrecherche und „googlen“ jeden einzelnen Kunden. Dies geschieht oft nur während des Onboarding-Prozesses und die Suche erfolgt nur mit dem Namen der Person. Dies birgt jedoch einige Gefahren:
Täglich werden weltweit Tausende Nachrichten veröffentlicht. Erschwerend kommt hinzu, dass diese in verschiedenen Sprachen vorliegen und manche Quellen nur eingeschränkten Zugriff bieten. Ihr Adverse Media Screening sollte immer individuell auf Ihr Risikoprofil zugeschnitten sein. Folgende Quellen sollten aber auf keinen Fall fehlen:
In der schnelllebigen Medienlandschaft von heute kann ein Prozess, der auf einer manuellen Suche basiert, kaum mit automatisierten Lösungen verglichen werden. Durch den Einsatz von modernen Tools, die die Suche individuell auf Ihr Unternehmensprofil und Ihr Risikoniveau anpassen, können negative Nachrichten genutzt werden, um einen detaillierteren Einblick über Kunden zu erhalten.
Ein solches Tool zur Überprüfung negativer Nachrichten ist Nexis Diligence+™. Die Online-Screening-Lösung ermöglicht es Ihnen, Lieferanten und andere Dritte in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Datenbank verfügt über ein historisches Nachrichtenarchiv und bietet neben Adverse Media auch Zugriff auf PEP- und Sanktionslisten, Watchlisten, Rechtsurteile, sowie internationalen Quellen.
Mit Nexis Diligence+ schützen Sie nicht nur Ihr Unternehmen und werden nationalen und internationalen Compliance-Gesetzen gerecht, Sie verhindern auch, mit Finanzkriminalität wie Geldwäsche, Korruption oder Bestechung in Verbindung zu geraten.
Nächste Schritte:
Email: kontakt@lexisnexis.de
Telefon: +49 211 417435-40